Familienrecht


Ich biete Ihnen Rechtsrat und Vertretung vorwiegend im Familienrecht.

Einige der ausgewählten Schwerpunkte aus der familienrechtlichen Tätigkeit sind zum Beispiel:

- Beratung vor und nach einer Eheschließung

- Beratung vor und nach einer Trennung

- Klärung von Rechtsfragen innerhalb einer laufenden Ehe

- Beratung zu und Erstellung von Eheverträgen und Trennungsvereinbarungen

- Klärung der Ansprüche und Beratung zur Vorgehensweise bei Trennung

- Ehescheidung

- Internationales Familienrecht (internationale Scheidungen, Scheidungen mit Auslandsbezug, binationale Ehen, internationale Kindschaftssachen)

- Sorge- und Umgangsrecht

- Unterhaltsklärung (Trennungs-, nachehelichen Unterhalt, Kindesunterhalt, Elternunterhalt, Unterhalt anlässlich der Geburt eines nichtehelichen Kindes)

- Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Trennung und Scheidung

- Versorgungsausgleich

Ich berate Sie und vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich in obigen Bereichen.

Ich berate Sie auch parallel in einem Mediationsverfahren und helfe Ihnen dabei, Ihre Ansprüche nicht aus den Augen zu verlieren und für sich selbst in der Mediation einzustehen.

Neben der obigen konventionellen anwaltlichen Tätigkeit biete ich die Vertretung im Familienrecht im Rahmen der „Kooperativen Praxis“ an.

Kooperative Praxis

Das Konzept „Kooperative Praxis“ ist ein weiteres Verfahren zur Bearbeitung und Lösung von Konflikten. Neben der Mediation kann die „Kooperative Praxis“ eine sinnvolle Alternative zur herkömmlichen streitigen Auseinandersetzung zwischen Parteien darstellen. Beide sind anwaltlich vertreten durch in diesem Verfahren ausgebildete Anwälte.

Die Beteiligten im Verfahren der „Kooperativen Praxis“ wünschen dabei nicht, stets das Bestmögliche für sich heraus zu holen, sondern mit der anderen Partei eine für alle tragfähige Lösung als sinnvollen Kompromiss zu finden. Die Verhandlungen finden in gemeinsamen Gesprächen mit der Gegenseite statt, auf die ich Sie dann als Ihre Anwältin vorbereite. Langwierige Schriftsätze werden dabei vermieden und das Verfahren erfährt eine für Sie hoffentlich nervenschonende Dynamik und Beschleunigung, damit Sie sich bald auf die neue Lebenssituation konzentrieren und einstellen können.

Eine abschließende Vereinbarung kann als Anwaltsvergleich ohne die Schaffung eines gerichtlichen Titels rechtsverbindlich verschriftlicht werden.

Gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen habe ich ein örtliches anwaltliches Netzwerk gegründet, dass diese Konfliktbearbeitungsmethode gezielt in familienrechtlichen Angelegenheiten anbietet. Sprechen Sie mich gerne darauf an, wenn dies Ihr Interesse geweckt hat.

Beratungen können persönlich in meiner Kanzlei oder per Video/Telefon nach Terminsvereinbarung erfolgen.



© Copyright 2024 Rechtsanwältin Linda Schwarzer